1.Versand & Verpackung
Die genauen Versand- und Verpackungskosten richten sich nach Größe, Gewicht und Menge der bestellten Artikel. Den Betrag entnehmen Sie bitte Ihrem Online-Bestellformular und der anschließend durch uns versendeten Auftragsbestätigung an Sie.
2.Zusteller
Der Versand der Ware erfolgt durch GLS, oder einen anderen Anbieter.
3.Bezahlung
Die Bezahlung der Ware erfolgt entweder per
- Vorkasse, d.h. der Rechnungsbetrag wird vorab
anhand der Auftragsbestätigung an die u.a. Kontoverbindung überwiesen.
Für Überweisungen aus dem Inland:
Kontoinhaber: Norbert Goldberger
KtoNr: xxxxxx
BLZ: 750 690 78
Bank: Raiffeisenbank Sinzing
Oder per
- Nachnahme, d.h. bei Übergabe der Ware erfolgt die Bezahlung an den Überbringer. Dies beinhaltet zusätzlich eine Nachnahmegebühr.
4.Lieferung, Lieferzeiten
Da die Anfertigung unsere Fresken erst ab Bestellung erfolgt, sind Lieferzeiten von ca. 6 Wochen unvermeidbar. Unsere Fresken Collection ist keine Massenproduktion, was uns auch sehr am Herzen liegt, deshalb hoffen wir auf Ihr Verständnis bei den Lieferzeiten. Selbstverständlich bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung.
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen. Selbstverständlich kann vereinbart werden, dass eine Gesamtlieferung erfolgt. Geringe Abweichungen in Farbe und Ausführung der gelieferten Fresken sind zulässig, sofern sie sich im Toleranzrahmen des technischen Standards bewegen und der angegebenen Qualität entsprechen.
Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich des Verkäufers liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungssperre oder Betriebssperre und bei Lieferstörungen außerhalb der BRD, ist Fresco-Antik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Während der Zeit des Hindernisses kommt Fresko-Antik nicht in Verzug.
Die erweiterte Haftung gemäß §287 BGB wird ausgeschlossen.
Bestellungen sowie jegliche Dienstleistungen werden von Fresko-Antik nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände vorhanden sind. Zahllungen werden zuerst auf noch offene Forderungen, Zinsen und Kosten verrechnet, in der zeitlichen Reihenfolge der jeweiligen Fälligkeit.



